Sie haben Ackerland geerbt und möchten Ihren Erbanteil verkaufen ? Sie haben zusammen mit einem Partner Ackerland gekauft oder sind durch Schenkung Miteigentümer geworden?
Solange die Eigentümergemeinschaft sich einig ist, ist alles gut. Was aber passiert, wenn ein Eigentümer seinen Anteil verkaufen möchte und Miteigentümer sich quer stellen?
Beim Verkauf eines Grundstückes ist in solchen Fällen einiges anders und es gibt Besonderheiten, die zu bedenken sind.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Erb- oder Miteigentumsanteil verkaufen möchten. Wir haben Kaufinteressenten, die auch Bruchteilseigentum erwerben. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Für den Eigentümer entsehen keine Kosten.
Wir suchen ständig Ackerland, Grünland und Wald -
Rufen sie uns an! Tel: 03860 8732 oder Mobil: 0171 7952467
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen als Eigentümer?
Zur Analyse, Bewertung und für Kaufinteressenten sollten folgende Unterlagen vorliegen:
zusätzliche Angaben (wenn vorhanden) sind wichtig:
Angabe Bodenqualität (Bodenpunkte, Ackerzahlen) und Bodenverhältnisse (Unlandanteil bzw. sonstige nicht
landwirtschaftlich nutzbaren Flächenanteile wie Wasserflächen, Holzungen o.ä.),
eventuell vorhandene Grunddienstbarkeiten (Wegerechte, Leitungsrechte), Naturschutzauflagen, Trinkwasserzonen
Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.
03860 8732
Köhn & Ihde Immobilien
Am See 43
19065 Pinnow
Telefon 03860 8732 Fax 03860580851 E-Mail info@ackerlandmakler.de